Gericht: Amtsgericht Singen
Aktenzeichen: 1 C 226/24
Datum des Urteils: 25.11.2024
Der Kläger klagte gegen die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie auf Zahlung rückständiger Mieten und zukünftiger Mietzahlungen bis zur Räumung.
Entscheidung des Gerichts:
Das Amtsgericht Singen hat durch Versäumnisurteil entschieden:
1. Die Beklagten müssen die streitgegenständliche Wohnung an den Kläger herausgeben.
2. Die Beklagten müssen rückständige Mieten in Höhe von insgesamt 4.320 € zuzüglich Zinsen an den Kläger zahlen.
3. Die Beklagten müssen ab Dezember 2024 bis zur Räumung monatlich 840 € Miete zuzüglich Zinsen an den Kläger zahlen.
4. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Amtsgericht Singen hat dem Kläger in vollem Umfang gegen die Beklagten obsiegende Versäumnisurteil erlassen. Die Beklagten müssen die Wohnung räumen und an den Kläger herausgeben, rückständige und zukünftige Mieten zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.