Besichtigungsrecht des Vermieters – Anwalt Mietrecht Leipzig
Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Besichtigungsrecht des Vermieters
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Besichtigungsrecht des Vermieters gegen private Vermietung und Wohnungsgesellschaften.
Besichtigungsrecht des Vermieters
Relevant sind insbesondere (nicht abschließend aufgezählt) folgende Fallkategorien:
Besichtigung mit Kaufinteressen oder potentiellen Nachmietern
Ablesung von Zählerständen
Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten
Mängelbeseitigung nach Mängelanzeige
Gefahr eines vertragswidrigen Gebrauchs des Mieters (z.B. Messie-Wohnungen)
Vor allem in den Fällen, in denen es um Instandsetzung bzw. Instandhaltung geht, hat der Vermieter auch ein Recht auf Duldung des Wohnungszutritts, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Dieses Recht kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Praxistipp für Vermieter:
Schalten Sie frühzeitig einen Anwalt ein, wenn Arbeiten nicht aufgeschoben werden können und der Mieter sich nicht bei der Besichtigung und Terminvereinbarung kooperationswillig zeigen möchte.
Praxistipp für Mieter:
Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nicht willkürlich nutzen. Er hat auch Ihre Interessen zu wahren und muss seine Absicht rechtzeitig ankündigen. Als Anwalt für Mietrecht kann ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne erklären, in welchem Umfang Sie Zutritt zur Wohnung gewähren müssen.
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Gerne können wir ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch führen.