Besichtigungsrecht des Vermieters – Anwalt Mietrecht Leipzig

Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Besichtigungsrecht des Vermieters

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Besichtigungsrecht des Vermieters gegen private Vermietung und Wohnungsgesellschaften.

Herwig Schöffler – Anwalt Mietrecht Leipzig

Besichtigungsrecht des Vermieters

Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung nicht besichtigen und erst Recht nicht betreten. Sofern der Vermieter die Besichtigung zur Gebäudebewirtschaftung benötigt, ist ihm ausnahmsweise die Besichtigung erlaubt.

Relevant sind insbesondere (nicht abschließend aufgezählt) folgende Fallkategorien:

Besichtigung mit Kaufinteressen oder potentiellen Nachmietern

Ablesung von Zählerständen

Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten

Mängelbeseitigung nach Mängelanzeige

Gefahr eines vertragswidrigen Gebrauchs des Mieters (z.B. Messie-Wohnungen)

Vor allem in den Fällen, in denen es um Instandsetzung bzw. Instandhaltung geht, hat der Vermieter auch ein Recht auf Duldung des Wohnungszutritts, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Dieses Recht kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Praxistipp für Vermieter:

Schalten Sie frühzeitig einen Anwalt ein, wenn Arbeiten nicht aufgeschoben werden können und der Mieter sich nicht bei der Besichtigung und Terminvereinbarung kooperationswillig zeigen möchte.

Praxistipp für Mieter:

Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nicht willkürlich nutzen. Er hat auch Ihre Interessen zu wahren und muss seine Absicht rechtzeitig ankündigen. Als Anwalt für Mietrecht kann ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne erklären, in welchem Umfang Sie Zutritt zur Wohnung gewähren müssen.

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Gerne können wir ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch führen.