Befristeter Mietvertrag – Anwalt Mietrecht Leipzig
Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Befristeter Mietvertrag
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Befristeter Mietvertrag gegen private Vermietung und Wohnungsgesellschaften.
Befristeter Mietvertrag
Der Befristungsgrund muss noch im Zeitpunkt des Endes des Mietverhältnisses bestehen. Auch dies ist vom Vermieter mitzuteilen und insoweit hat der Mieter Anspruch auf Auskunft, die notfalls auch eingeklagt werden kann.
Vom befristeten Mietvertrag abzugrenzen ist der Kündigungsverzicht, welcher zu seiner Wirksamkeit beide Mietvertragsparteien betreffen muss und in der Regel für maximal vier Jahre (üblich in der Praxis sind ein oder zwei Jahre) in Betracht kommt. Aufgrund der besonderen Situation von Studenten kann allerdings auch schon ein auf zwei Jahre gerichteter Kündigungsverzicht unwirksam sein.
Tipp: Wer berufsbedingt umziehen muss oder ins Ausland fährt, wird von einem Kündigungsverzicht (Doppelmiete) besonders hart getroffen. Diese Problematik lässt sich jedoch über die rechtlichen Vorschriften zur Untermiete so auflösen, dass man zumindest die doppelte Mietzahlung vermeiden kann. Gerne kann ich Sie im Rahmen einer Erstberatung hierzu näher informieren.
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