Kaution – Anwalt Mietrecht Leipzig

Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Kaution

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund ums Thema Kaution.

Herwig Schöffler – Anwalt Mietrecht Leipzig

Kaution

Im Kontext der Mietkaution geht es häufig darum, dass der Vermieter die Kaution nicht oder nicht rechtzeitig nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlt. Gründe hierfür können zu erwartende Nebenkostenabrechnungen, aber auch Schäden in der Mietwohnung sein.

Gerne kann ich Sie dazu beraten, ob und in welchem Umfang ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter besteht. Hilfreich ist es insoweit, wenn Sie bereits selbst nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses den Vermieter zur Rückzahlung aufgefordert haben und dieser die Kautionsrückzahlung dennoch verweigert.

Generell gilt: Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution ist leicht durchzusetzen, da es keine Beweisprobleme gibt, sofern das Mietverhältnis und die Zahlung der Kaution nachgewiesen werden kann. Eventuelle Gegenansprüche muss der Vermieter beweisen.

Praxistipp für Mieter:

Häufig verlangen Vermieter gerade von Studenten oder Auszubildenden eine zusätzliche Bürgschaft zur Mietkaution. Es macht wenig Sinn dem Vermieter die Rechtslage zu erklären, da er den Vertrag in diesem Fall womöglich gar nicht erst unterschreibt. Sollte er sich jedoch auf die Bürgschaft berufen, ist diese in aller Regel unwirksam.

Praxistipp für Vermieter:

Ein Mieter hat nicht das Recht, die Kaution „abzuwohnen“. Es macht gegebenenfalls Sinn einen Mieter auf Zahlung schon bei Ausbleiben der ersten Miete zu verklagen und einen Räumungsprozess vorzubereiten. Wurde eine Kaution teilweise „genutzt“, so ist diese auch vom Mieter wieder aufzufüllen.

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