Betriebskostenabrechnung – Anwalt Mietrecht Leipzig

Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Betriebskostenabrechnung

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Betriebskostenabrechnung.

Herwig Schöffler – Anwalt Mietrecht Leipzig

Betriebskostenabrechnung

Alle Jahre wieder erhält man die Betriebskostenabrechnung, zumindest dann, wenn wie zumeist im Mietvertrag vereinbart, eine Vorauszahlung statt einer Pauschale geschuldet ist. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der Gasmangellage ist bekanntlich mit deutlichen Steigerungen der Betriebskosten zu rechnen. Insbesondere ist mit Nachforderungen wegen erhöhten Kosten für Heizung und Warmwasser zu rechnen.

Als Anwalt für Mietrecht vermag ich nicht nachzuprüfen, ob das gesamte Zahlenwerk der Abrechnung korrekt ist. Meine Prüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob die Abrechnung formell korrekt ist und ob die einzelnen Positionen als umlagefähig anzusehen sind. Das hängt davon ab, ob die einzelnen Positionen überhaupt als Betriebskosten gelten und ob diese im Mietvertrag wirksam umgelegt worden sind. Die Nachprüfung kann folglich nur anhand von Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag geschehen.

Praxistipps für Mieter:

Wenn Sie Zweifel an der Höhe einzelner Positionen haben, sollten Sie vom Vermieter Belegeinsicht verlangen. Dieser Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Anhand der Belege muss nachvollziehbar sein, ob die in der Nebenkostenabrechnung behaupteten Beträge tatsächlich gezahlt worden sind.

Sollten Betriebskostenabrechnungen nicht formell ordnungsgemäß sein, kann der Mieter die Rückforderung aller für die entsprechenden Jahre gezahlten Vorauszahlungen verlangen.

Praxistipp für Vermieter:

Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist in angemessener Höhe möglich, wenn das Vorjahr mit einer Nachforderung abschließt. Ist dies nicht der Fall und möchten Sie dennoch wegen der steigenden Energiepreise erhöhen, so sollten Sie sich zusammen mit dem Mieter auf eine angemessene Erhöhung einigen.

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