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- Spezialisiert auf Kündigungsschutz
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Achtung bei Kündigung:
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen (§ 4 KSchG)
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Kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer
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Handeln Sie sofort!
Klagefrist: Ab Zugang Ihrer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung unabhängig von ihrer Wirksamkeit als rechtmäßig.
Darauf sollten Sie achten:
- Frist notieren: Datum des Zugangs der Kündigung exakt festhalten
- Nichts vorschnell unterschreiben, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung
- Anwaltlich prüfen lassen, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, das erhöht die Erfolgsaussichten erheblich
- Auch ohne Klage lässt sich häufig über eine Abfindung verhandeln
So funktioniert die Ersteinschätzung
Beschreiben Sie Ihre Kündigung und die wichtigsten Eckdaten ganz einfach in unserem Online-Formular.
Wir bewerten Ihren Fall und sagen Ihnen offen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
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Unsere Kanzlei
Kompetent & Engagiert
RechtsanwaltsKanzlei Schöffler
Kanzlei für Mietrecht & Arbeitsrecht
Wir haben uns auf das Miet- und Arbeitsrecht spezialisiert und bieten in diesem Bereich umfassende Erstberatungen per Telefon oder Videotelefonie sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen an. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Zeugnisprüfung, die Beratung bei arbeitsrechtlichen Kündigungen, die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die Entfristung von Arbeitsverhältnissen und die Klärung von Urlaubsansprüchen.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen deutschlandweit und können Sie somit nicht nur in Leipzig, sondern auch in Städten wie Dresden, München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und vielen weiteren vertreten.
Das Team von der Kanzlei Schöffler ist deutschlandweit anerkannt und aus verschiedenen Presseberichten und Medien bekannt
Hier finden Sie aktuelle Presseartikel bei FOCUS online und dem MDR:
Kündigungsschutzklage:
Was Sie jetzt wissen sollten
Die Drei-Wochen-Frist ist nicht verhandelbar
In der Praxis sehen wir immer wieder Mandanten, die aus Verunsicherung erst einmal abwarten, mit dem Arbeitgeber sprechen wollen oder hoffen, dass sich die Sache von selbst klärt. Das ist menschlich verständlich, kostet aber wertvolle Tage. Eine Ersteinschätzung nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber sie zeigt Ihnen innerhalb kurzer Zeit, worauf Sie sich einstellen müssen.
Greift das Kündigungsschutzgesetz überhaupt?
- Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).
- Betriebsgröße: Der Betrieb muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). Teilzeitkräfte werden dabei anteilig nach Wochenstunden mitgezählt, nicht als volle Kopfzahl.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, braucht die Kündigung einen anerkannten Grund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt zusätzlich die Sozialauswahl ins Spiel. Der Arbeitgeber darf sich nicht einfach den unbequemsten Mitarbeiter aussuchen, sondern muss unter vergleichbaren Beschäftigten nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung abwägen. Genau hier scheitern in der Praxis viele betriebsbedingte Kündigungen, weil diese Abwägung fehlerhaft oder gar nicht dokumentiert wurde.
Und wenn ich im Kleinbetrieb arbeite?
So läuft das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab
Nach Einreichung der Klage lädt das Arbeitsgericht zunächst zu einem Gütetermin, meist innerhalb weniger Wochen. Hier versucht der Richter, mit beiden Seiten eine einvernehmliche Lösung zu finden, häufig läuft das auf eine Abfindung hinaus. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor der Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Bis dahin können, je nach Auslastung des Gerichts, mehrere Monate vergehen.
Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, bekommen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht von der Gegenseite erstattet. Das regelt § 12a ArbGG, eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsverfahrens gegenüber dem normalen Zivilprozess. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung vorab, und umso wichtiger ist die Frage nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Wie endet eine Kündigungsschutzklage meistens?
Besonderer Kündigungsschutz
Was das für Sie bedeutet
Herwig Schöffler
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig hilft Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht deutschlandweit. Dank unserer Expertise bearbeiten wir Ihre Anliegen schnell und effizient, damit Sie rasch zu Ihrem Recht kommen. Durch digitale Bearbeitung sparen Sie Zeit und Kosten, viele rechtliche Fragen können unkompliziert online geklärt werden. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Flexible Videositzungen passen sich Ihren Zeitplänen an und bieten Ihnen moderne, ortsunabhängige Rechtsberatung.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht Ihrer Klage ist für Sie unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine verbindliche Prüfung oder Vertretung entscheiden, entstehen Kosten, über die wir Sie vorab transparent informieren. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Kündigungsschutzklage, sofern arbeitsrechtlicher Rechtsschutz vereinbart ist. Wir prüfen das für Sie und klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.
Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Fall variieren. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Kostenaufstellung. Wir bieten Ihnen eine klare und verständliche Übersicht der zu erwartenden Gebühren, bevor wir mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen.
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage
Wie lange habe ich Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen?
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Lohnt sich eine Klage in meinem Fall?
Muss ich zur Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Was ist, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?
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