Untermietvertrag – Anwalt Mietrecht Leipzig

Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Untermietvertrag

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Untermietvertrag gegen private Vermietung und Wohnungsgesellschaften.

Herwig Schöffler – Anwalt Mietrecht Leipzig

Untermietvertrag

Ein Untermietverhältnis bedeutet, dass die angemietete Wohnung durch den Mieter, den man als Hauptmieter bezeichnet, an einen Dritten (Untermieter) durch einen weiteren Mietvertrag oder zum Mitgebrauch überlassen wird.

Grundsätzlich bedarf die Untervermietung der Zustimmung durch den Vermieter. In einigen Konstellationen besteht ein (notfalls gerichtlich durchsetzbarer) Anspruch auf Zustimmung, in anderen Konstellationen kann der Vermieter seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern. Wird die Zustimmung zu Unrecht verweigert, macht sich der Vermieter unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Da eine nicht genehmigte Untervermietung zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter führen kann, sollten Sie um Zustimmung zur Untervermietung bitten, sofern die Wohnung nicht dem Ehegatten oder den Kindern zum Gebrauch überlassen wird oder die Sache durch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt im Vorfeld abklären lassen.

Vermieter müssen nicht jede Person als Untermieter akzeptieren. Liegt ein wichtiger Grund (zum Beispiel Gefahr der Störung des Hausfriedens) in der Person des Mieters vor, muss einer Untervermietung nicht zugestimmt werden.

Wichtig: Wird das Hauptmietverhältnis gekündigt, besteht das Untermietverhältnis fort. Dieses muss ebenfalls gekündigt werden, da es ein eigenständiges Mietverhältnis ist.

Praxistipps für Vermieter:

Wenn Sie kein Problem mit dem Untermieter haben und eine Untermiete für Sie in Betracht kommt, können Sie in einigen Fällen die Untermiete von einer angemessenen Erhöhung der Miete im Hauptmietverhältnis abhängig machen.

Aus wichtigem Grund kann eine Untermieterlaubnis nachträglich widerrufen werden.

Praxistipp für Hauptmieter:

In Abhängigkeit davon, ob möbliert oder nicht möbliert untervermietet wird, gestalten sich die Kündigungsfristen unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher die Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts, um Streit wegen der Kündigungsfristen zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Übergabe von vornherein sicherzustellen.

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