Anwalt Kündigung Mietrecht Leipzig

Umfassende Beratung und Betreuung zum Thema – Kündigung

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen rund um Kündigung gegen private Vermietung und Wohnungsgesellschaften.

Kündigung

Mieter kündigen das Mietverhältnis in aller Regel, sofern kein Kündigungsverzicht geregelt worden ist, innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten bei Wohnraum. Sie benötigen hierfür keinen Grund.

Auf Mieterseite problembehaftet sind zumeist nur Kündigungen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch so stark beeinträchtigt wird, dass Mieter außerordentlich, fristlos kündigen wollen. Dazu zählen vor allem Fälle von Heizungsausfall im Winter sowie Gesundheitsgefährdung durch Schimmel.

Relevant ist daher in der Praxis insbesondere, ob Vermieter eine wirksame Kündigung aussprechen können. Ein Anwalt haftet für die Beratung um die Kündigung und sorgt dafür, dass die Kündigung rechtswirksam ist. Gerade dann, wenn man mit einer anschließenden Räumungsklage rechnen muss, ist es vernünftig, wenn man bereits die Kündigung durch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt vornehmen lässt.

Nachfolgend lesen Sie die vier häufigsten Kündigungsgründe von Vermietern:

1. Zahlungsverzug des Mieters

Wird eine Kaution oder die Miete ganz oder teilweise nach Fälligkeit nicht oder häufig unpünktlich gezahlt, kommt eine Kündigung in Betracht, denn das Zahlen von Kaution und Miete sind die Hauptleistungspflichten des Mieters.

2. Eigenbedarf des Vermieters

Benötigt der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Verwandten, kann er wegen Eigenbedarf kündigen. Zwar sind die formalen Voraussetzungen nicht hoch, allerdings sind hier verlängerte Kündigungsfristen zu beachten. Umso ärgerlicher ist es, wenn zu späterem Zeitpunkt, also Monate nach der Kündigung festgestellt wird, dass die ausgesprochene Kündigung wegen formalen Fehlern unwirksam ist. Aus diesem Grund sollten Vermieter sich von Anfang an beraten und die Kündigung im Zweifelsfall durch einen spezialisierten Anwalt vornehmen lassen.

Praxistipps für Mieter:

Selbst bei wirksamen Kündigungen kann das Aushandeln einer Mietaufhebungsvereinbarung Sinn machen, weshalb sich der Gang zum Anwalt bei Erhalt einer Eigenbedarfskündigung in den meisten Fällen lohnen kann.

Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Ihrem vormaligen Vermieter

3. Störung des Hausfriedens als Unterfall vertragswidrigen Verhaltens

Bereits aus den meisten Hausordnungen folgt, welche Verhaltensweisen als Störung des Hausfriedens zu betrachten sind, weil sie die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten der Mietvertragsparteien verletzen.

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können gegen den Störer Unterlassungsansprüche geltend machen. Der beeinträchtigte Mieter kann für die Dauer der Störung gegebenenfalls Mietminderungsansprüche durchsetzen.

Eine Störung des Hausfriedens kann eine Abmahnung, bei wiederholten und gravierenden Störungen auch eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

4. Verwertungskündigung

Will ein Vermieter seine Immobilie grundlegen sanieren, modernisieren oder verkaufen, kommt eine sogenannte Verwertungskündigung in Betracht. Diese muss situationsbedingt angemessen sein, die Verwertung muss aufgrund des bestehenden Mietverhältnisses gehindert werden und dem Vermieter muss mangels Verwertung ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Die Verwertungskündigung geht oftmals mit längeren Fristen einher. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn von Anfang an ein Anwalt mit der Sache beauftragt wird, da eine rechtsunwirksame Kündigung gerade in Sanierungsfällen und mit Blick auf Fördersummen die Sanierungsarbeiten unnötig verzögern und damit auch Förderbeträge vernichten kann.

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