Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag verhandeln & durchsetzen: mit Anwalt statt Geld zu verschenken

Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag: Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig prüft Ihren Fall unverbindlich.
  • Spezialisiert auf Kündigungsschutz
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Digital, bundesweit, kurzfristige Termine verfügbar
  • Unverbindliche Ersteinschätzung vor Beauftragung

4,8 Stars 250+ Bewertungen bei Anwalt.deBeratung.de, Google.comFrag-einen-Anwalt.de

  • Spezialisiert auf Kündigungsschutz
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Digital, bundesweit, kurzfristige Termine verfügbar
  • Unverbindliche Ersteinschätzung vor Beauftragung
Steffen Ludwig Fachanwalt für Arbeitsrecht
Siegel und Auszeichnungen der Kanzlei Schöffler

Kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?Verschenken Sie keine Abfindung!

Achtung Fristen: Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag, in beiden Fällen zählt jeder Tag. Bei einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), oft die eigentliche Grundlage für eine spätere Abfindung. Ein Aufhebungsvertrag dagegen ist sofort bindend, sobald Sie unterschreiben, eine Bedenkzeit gibt es danach nicht mehr.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie viel Verhandlungsspielraum in beiden Situationen steckt. Wer die Kündigung ungeprüft hinnimmt oder den Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreibt, verzichtet damit oft auf mehrere Monatsgehälter. Deshalb lohnt sich eine schnelle Ersteinschätzung, bevor Sie sich festlegen, selbst wenn Sie noch unsicher sind, wie Sie vorgehen möchten.

Darauf sollten Sie achten:

  • Frist notieren: Datum des Zugangs der Kündigung exakt festhalten
  • Nichts vorschnell unterschreiben, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung
  • Anwaltlich prüfen lassen, wie viel Abfindung in Ihrem Fall realistisch verhandelbar ist
  • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld vorab klären lassen, bevor Sie unterschreiben

Wichtig zu wissen

Ab wann bekommt man eine Abfindung?

Kaum ein Begriff im Arbeitsrecht wird so hartnäckig missverstanden wie die Abfindung. Viele gehen davon aus, dass sie nach einer Kündigung automatisch Anspruch darauf haben. Das stimmt so nicht. Eine echte gesetzliche Abfindungspflicht kennt das deutsche Arbeitsrecht kaum, das überrascht die meisten Mandanten im Erstgespräch. Eine Abfindung entsteht in der Praxis auf einem von vier Wegen:
  • § 1a KSchG: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt und bietet ausdrücklich eine Abfindung an, wenn Sie im Gegenzug nicht klagen. Höhe: ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
  • Vergleich im Gütetermin: Sie reichen fristgerecht Kündigungsschutzklage ein, im Gütetermin einigen sich beide Seiten auf eine Abfindung statt Weiterbeschäftigung.
  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich, meist verbunden mit einer Abfindung als Ausgleich.
  • Sozialplan: Bei größeren Betriebsänderungen wie Standortschließungen verhandelt der Betriebsrat einen Sozialplan mit festen Abfindungsregeln für alle Betroffenen.
Ohne einen dieser vier Wege bleibt es bei der bloßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne Ausgleichszahlung. Wer eigentlich eine Abfindung will, sollte deshalb zunächst prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätte, auch wenn das paradox klingt. Der Grund ist einfach: Ohne rechtliches Druckmittel hat ein Arbeitgeber wenig Anlass, überhaupt zu verhandeln. Ist die Kündigung dagegen angreifbar, etwa weil die Sozialauswahl fehlerhaft war oder ein Formfehler vorliegt, steigt die Verhandlungsbereitschaft spürbar. Ein großer Teil der Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Leipzig endet genau so: mit einer Einigung auf eine Abfindung im Gütetermin, nicht mit einem Urteil.

So funktioniert die Ersteinschätzung

Kostenfrei, unverbindlich und zeitsparend:
01
Situation schildern
Beschreiben Sie Ihre Situation und die wichtigsten Eckdaten ganz einfach in unserem Online-Formular.
02
Ehrliche Einschätzung
Wir bewerten Ihre Position und sagen Ihnen, welche Abfindungshöhe realistisch verhandelbar ist.
03
Verhandlung auf Wunsch
Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Leipzig.

Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung starten

Ganz einfach: Fragen beantworten & Anliegen beschreiben:

Zuständig: Arbeitsgericht Leipzig

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Leipzig zuständig.

📍 Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig
Auf Google Maps ansehen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Steffen Ludwig regelmäßig unsere Mandanten vor diesem Gericht, egal ob bei einer Kündigungsschutzklage, einem Gütetermin oder einer streitigen Verhandlung. Gerade bei Kündigungen zählt jeder Tag. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam (§ 4, § 7 KSchG).

Wichtig zu wissen

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsformel gibt es nur für den Sonderfall des § 1a KSchG: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In allen übrigen Fällen, also bei einem Vergleich vor Gericht oder einem Aufhebungsvertrag, ist die Höhe Verhandlungssache, auch wenn im Netz oft dieselbe Faustformel als vermeintlich feste Regel kursiert. Zwei identische Fälle können am Ende zu sehr unterschiedlichen Summen führen, je nachdem, wer am Verhandlungstisch sitzt.

Folgende Faktoren beeinflussen die tatsächlich erzielbare Summe:

  • Wie stichhaltig die Kündigung ist, je angreifbarer, desto höher meist die Abfindung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit und Lebensalter
  • Wie dringend der Arbeitgeber an einer schnellen, geräuschlosen Trennung interessiert ist
  • Restliche Kündigungsfrist und verbleibende Prozessdauer
  • Verhandlungsgeschick und Vorbereitung beider Seiten

Abfindung nach 5, 10 und 20 Jahren: Beispielrechnung

Die folgende Tabelle zeigt die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) anhand eines Beispielgehalts von 3.000 Euro brutto im Monat. Das ist eine grobe Orientierung, keine Garantie, tatsächlich verhandelte Summen liegen je nach Fall oft darüber oder darunter.

Beschäftigungsdauer Faustformel-Rechnung Beispielsumme (brutto)
Abfindung nach 5 Jahren 0,5 × 3.000 € × 5 7.500 €
Abfindung nach 10 Jahren 0,5 × 3.000 € × 10 15.000 €
Abfindung nach 20 Jahren 0,5 × 3.000 € × 20 30.000 €

 

Bei höherem Gehalt, besonders angreifbarer Kündigung oder hohem Trennungsinteresse des Arbeitgebers kann die tatsächlich verhandelte Abfindung deutlich über diesen Beispielwerten liegen. Wir rechnen Ihre persönliche Situation in der Ersteinschätzung konkret durch.
Porträt Herwig Schöffler tab

Unsere Kanzlei

Kompetent & Engagiert

team

RechtsanwaltsKanzlei Schöffler

Kanzlei für Mietrecht & Arbeitsrecht

Wir haben uns auf das Miet- und Arbeitsrecht spezialisiert und bieten in diesem Bereich umfassende Erstberatungen per Telefon oder Videotelefonie sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen an. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Zeugnisprüfung, die Beratung bei arbeitsrechtlichen Kündigungen, die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die Entfristung von Arbeitsverhältnissen und die Klärung von Urlaubsansprüchen.

Wir erbringen unsere Dienstleistungen deutschlandweit und können Sie somit nicht nur in Leipzig, sondern auch in Städten wie Dresden, München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und vielen weiteren vertreten.

Das Team von der Kanzlei Schöffler ist deutschlandweit anerkannt und aus verschiedenen Presseberichten und Medien bekannt

Hier finden Sie aktuelle Presseartikel bei FOCUS online und dem MDR:

Herwig Schöffler im Artikel bei Focus Online
Fachanwalt Schöffler bie MDR

Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag:
Was Sie jetzt wissen sollten

Betriebsbedingte Kündigung und Abfindung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung stehen die Chancen auf eine Abfindung meist am besten, aus zwei Gründen. Erstens greift hier häufig § 1a KSchG, sofern der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hinweist. Zweitens ist die betriebsbedingte Kündigung die fehleranfälligste Kündigungsart: Der Arbeitgeber muss die Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern korrekt nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchführen. Fehlt diese Abwägung oder ist sie fehlerhaft dokumentiert, ist die Kündigung angreifbar, und das erhöht in aller Regel die Bereitschaft des Arbeitgebers, sich auf eine Abfindung zu einigen, statt das Risiko eines verlorenen Prozesses einzugehen.

In der Praxis sehen wir immer wieder Mandanten, die aus Verunsicherung erst einmal abwarten, mit dem Arbeitgeber sprechen wollen oder hoffen, dass sich die Sache von selbst klärt. Das ist menschlich verständlich, kostet aber wertvolle Tage. Eine Ersteinschätzung nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber sie zeigt Ihnen innerhalb kurzer Zeit, worauf Sie sich einstellen müssen.

Kündigung wegen Krankheit und Abfindung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich eine personenbedingte Kündigung und an hohe Hürden geknüpft: Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine für Sie ungünstig ausfallende Interessenabwägung nachweisen. Zusätzlich muss vor einer solchen Kündigung in der Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten worden sein. Wurde das BEM nicht oder nur mangelhaft durchgeführt, ist die Kündigung häufig angreifbar. Genau das schafft in der Praxis oft die Grundlage für eine Abfindung, auch wenn eine krankheitsbedingte Kündigung an sich keinen automatischen Abfindungsanspruch begründet.

Der Aufhebungsvertrag: schnelle Lösung mit einem Haken

Viele Arbeitgeber bieten statt einer Kündigung direkt einen Aufhebungsvertrag an, oft verbunden mit einer Abfindung und einer sofortigen Freistellung. Das wirkt auf den ersten Blick angenehm: kein Prozess, ein klares Enddatum, Geld auf dem Konto. Eine gesetzliche Obergrenze für die Abfindungshöhe gibt es hier nicht, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind frei in der Vereinbarung. Wie hoch die maximal erzielbare Summe tatsächlich ausfällt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: der Stärke Ihrer Verhandlungsposition (je angreifbarer die Alternative Kündigung wäre, desto mehr Spielraum) und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen, diskreten Trennung.

Der Haken liegt beim Arbeitslosengeld. Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, wirkt aktiv an der Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses mit, und ausgerechnet das kann nach § 159 SGB III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Eine Sperrzeit lässt sich häufig, aber nicht immer vermeiden, etwa wenn ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte und die vereinbarte Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr nicht deutlich übersteigt. Zusätzlich kann der Anspruch nach § 158 SGB III ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist endet, hier verschiebt sich lediglich der Auszahlungsbeginn, ohne dass Geld verloren geht. Ein hoher Abfindungsbetrag macht den Aufhebungsvertrag also nicht automatisch zur besten Lösung, beides sollte vor der Unterschrift durchgerechnet werden, nicht danach.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist als Arbeitslohn einkommensteuerpflichtig, das überrascht manche Mandanten. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen in der Regel nicht an, das ist zumindest ein kleiner Trost. Über die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG lässt sich die Steuerlast oft spürbar senken, dabei wird die Abfindung rechnerisch so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre verteilt worden, was den Progressionssprung im Auszahlungsjahr abfedert. Ob sich das lohnt, hängt vom übrigen Einkommen des Jahres ab und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater durchgerechnet werden.

Warum Mandanten sich für uns entscheiden

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht: Steffen Ludwig verhandelt regelmäßig Abfindungen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht
  • Erfahrung vor dem Arbeitsgericht Leipzig: von der Ersteinschätzung bis zum Gütetermin
  • Bekannt aus der Presse: Berichterstattung unter anderem bei FOCUS online und dem MDR
  • Digital und ortsunabhängig: Erstberatung per Telefon oder Videotelefonie, deutschlandweit verfügbar
  • Transparente Kosten: vor jeder kostenpflichtigen Beratung erhalten Sie eine klare Übersicht der zu erwartenden Gebühren

Herwig Schöffler

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag angeboten bekommen? Wir prüfen unverbindlich, was drin ist.

Unterschreiben Sie nichts, solange Sie nicht wissen, woran Sie sind. Das gilt für den Aufhebungsvertrag genauso wie für eine Kündigung, bei der Sie eigentlich nur schnell eine Abfindung möchten. Lassen Sie uns kurz draufschauen, das kostet Sie nichts außer ein paar Minuten.

Oder rufen Sie uns an: 0341 989 73 010

Mandantenstimmen

Einzugsgebiet: 
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig hilft Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht

Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht deutschlandweit. Dank unserer Expertise bearbeiten wir Ihre Anliegen schnell und effizient, damit Sie rasch zu Ihrem Recht kommen. Durch digitale Bearbeitung sparen Sie Zeit und Kosten, viele rechtliche Fragen können unkompliziert online geklärt werden. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Flexible Videositzungen passen sich Ihren Zeitplänen an und bieten Ihnen moderne, ortsunabhängige Rechtsberatung.

Karte mit den Standorten

Was kostet die Prüfung meiner Abfindung?

Die Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten ist für Sie unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine verbindliche Prüfung oder Vertretung entscheiden, entstehen Kosten, über die wir Sie vorab transparent informieren. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, sofern arbeitsrechtlicher Rechtsschutz vereinbart ist. Wir prüfen das für Sie und klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Fall variieren. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Kostenaufstellung. Wir bieten Ihnen eine klare und verständliche Übersicht der zu erwartenden Gebühren, bevor wir mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen. 

Häufige Fragen zur Abfindung

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlung, etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, eines Vergleichs im Gütetermin oder eines Sozialplans. Eine gesetzliche Ausnahme bildet § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Verbindlich vorgeschrieben ist die Berechnung nur beim Sonderfall § 1a KSchG: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In allen anderen Fällen dient diese Faustformel als grobe Orientierung, die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache und hängt von den Erfolgsaussichten einer Klage sowie der Verhandlungsführung ab.

Wie hoch ist eine Abfindung nach 10 Jahren?

Nach der Faustformel (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) ergäben sich bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.000 Euro Bruttomonatsgehalt etwa 15.000 Euro. Das ist ein reiner Orientierungswert, die tatsächlich verhandelte Summe kann je nach Kündigungsgrund und Verhandlungsposition deutlich abweichen.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Über die Fünftelregelung nach § 34 EStG lässt sich die Steuerlast häufig abmildern. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an.

Wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Die Abfindung selbst wird nicht angerechnet. Allerdings kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit nach § 159 SGB III auslösen, und wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet, kann der Anspruch nach § 158 SGB III ruhen, das verschiebt nur den Zahlungsbeginn.

Bekomme ich bei einer Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung?

Nicht automatisch. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist an hohe Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an ein vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement. Wurde dieses nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die Kündigung oft angreifbar, was in der Praxis häufig die Grundlage für eine Abfindung schafft.

Was ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Die Höhe hängt von der Stärke Ihrer Verhandlungsposition und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Trennung ab.

Sie benötigen umgehend anwaltliche Hilfe?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wir benennen die Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kosten.

Standort Leipzig

0341 989 73 010

post@rechtsanwalt-schoeffler.de

Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig

Standort Berlin

030 435 725 99

post@rechtsanwalt-schoeffler.de

Wittestraße 30k, 13509 Berlin

Standort Hamburg

0800 000 33 85

post@rechtsanwalt-schoeffler.de

Randstraße 1, 22525 Hamburg