Ihr Fachanwalt für Kündigungsschutzklage
in Leipzig und Umgebung

Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag: Fachanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig prüft Ihren Fall unverbindlich.
  • Spezialisiert auf Kündigungsschutz
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Digital, bundesweit, kurzfristige Termine verfügbar
  • Unverbindliche Ersteinschätzung vor Beauftragung

Achtung bei Kündigung:
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen (§ 4 KSchG)

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Steffen Ludwig Fachanwalt für Arbeitsrecht
Siegel und Auszeichnungen der Kanzlei Schöffler

Kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Handeln Sie sofort!

Klagefrist: Ab Zugang Ihrer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung unabhängig von ihrer Wirksamkeit als rechtmäßig.

Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Klagefrist von drei Wochen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, ganz gleich, ob sie inhaltlich überhaupt haltbar gewesen wäre. Eine spätere Klage ist dann in aller Regel ausgeschlossen. Deshalb lohnt sich eine schnelle Ersteinschätzung, selbst wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie überhaupt klagen möchten.

Darauf sollten Sie achten:

  • Frist notieren: Datum des Zugangs der Kündigung exakt festhalten
  • Nichts vorschnell unterschreiben, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung
  • Anwaltlich prüfen lassen, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, das erhöht die Erfolgsaussichten erheblich
  • Auch ohne Klage lässt sich häufig über eine Abfindung verhandeln

So funktioniert die Ersteinschätzung

Kostenfrei, unverbindlich und zeitsparend:
01

Beschreiben Sie Ihre Kündigung und die wichtigsten Eckdaten ganz einfach in unserem Online-Formular.

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Wir bewerten Ihren Fall und sagen Ihnen offen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

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Entscheiden Sie sich für eine Klage, übernehmen wir auf Wunsch Ihre vollständige rechtliche Vertretung, auch vor Gericht.

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Zuständig: Arbeitsgericht Leipzig

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Leipzig zuständig.

📍 Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig
Auf Google Maps ansehen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Steffen Ludwig regelmäßig unsere Mandanten vor diesem Gericht, egal ob bei einer Kündigungsschutzklage, einem Gütetermin oder einer streitigen Verhandlung. Gerade bei Kündigungen zählt jeder Tag. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam (§ 4, § 7 KSchG).

Porträt Herwig Schöffler tab

Unsere Kanzlei

Kompetent & Engagiert

team

RechtsanwaltsKanzlei Schöffler

Kanzlei für Mietrecht & Arbeitsrecht

Wir haben uns auf das Miet- und Arbeitsrecht spezialisiert und bieten in diesem Bereich umfassende Erstberatungen per Telefon oder Videotelefonie sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen an. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Zeugnisprüfung, die Beratung bei arbeitsrechtlichen Kündigungen, die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die Entfristung von Arbeitsverhältnissen und die Klärung von Urlaubsansprüchen.

Wir erbringen unsere Dienstleistungen deutschlandweit und können Sie somit nicht nur in Leipzig, sondern auch in Städten wie Dresden, München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und vielen weiteren vertreten.

Das Team von der Kanzlei Schöffler ist deutschlandweit anerkannt und aus verschiedenen Presseberichten und Medien bekannt

Hier finden Sie aktuelle Presseartikel bei FOCUS online und dem MDR:

Herwig Schöffler im Artikel bei Focus Online
Fachanwalt Schöffler bie MDR

Kündigungsschutzklage in Leipzig:
Was Sie jetzt wissen sollten

Eine Kündigung kommt selten zu einem guten Zeitpunkt. Und sie bringt sofort eine unangenehme Frage mit sich: War das überhaupt rechtens? In den meisten Fällen lässt sich das nicht auf den ersten Blick beantworten, dafür hängt zu viel davon ab, wie lange Sie schon im Betrieb sind, wie groß das Unternehmen ist und aus welchem Grund gekündigt wurde. Was sich aber klar sagen lässt: Wenn Sie etwas unternehmen wollen, müssen Sie schnell sein.

Die Drei-Wochen-Frist ist nicht verhandelbar

Nach § 4 KSchG müssen Sie die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Nicht drei Wochen nach dem Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben tatsächlich erhalten haben. Diese Frist läuft unabhängig davon, ob die Kündigung inhaltlich Bestand hätte oder nicht. Wer sie versäumt, verliert das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung fast immer endgültig, eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei längerer Krankheit oder wenn die Kündigung Sie im Ausland erreicht hat.

In der Praxis sehen wir immer wieder Mandanten, die aus Verunsicherung erst einmal abwarten, mit dem Arbeitgeber sprechen wollen oder hoffen, dass sich die Sache von selbst klärt. Das ist menschlich verständlich, kostet aber wertvolle Tage. Eine Ersteinschätzung nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber sie zeigt Ihnen innerhalb kurzer Zeit, worauf Sie sich einstellen müssen.

Greift das Kündigungsschutzgesetz überhaupt?

Nicht jede Kündigung fällt unter den vollen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).
  • Betriebsgröße: Der Betrieb muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (§ 23 Abs. 1 KSchG). Teilzeitkräfte werden dabei anteilig nach Wochenstunden mitgezählt, nicht als volle Kopfzahl.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, braucht die Kündigung einen anerkannten Grund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt zusätzlich die Sozialauswahl ins Spiel. Der Arbeitgeber darf sich nicht einfach den unbequemsten Mitarbeiter aussuchen, sondern muss unter vergleichbaren Beschäftigten nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung abwägen. Genau hier scheitern in der Praxis viele betriebsbedingte Kündigungen, weil diese Abwägung fehlerhaft oder gar nicht dokumentiert wurde.

Und wenn ich im Kleinbetrieb arbeite?

Bei zehn oder weniger Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber tun und lassen kann, was er will. Auch im Kleinbetrieb gelten das Verbot willkürlicher Kündigungen, der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB und der Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG. Formfehler, etwa eine fehlende eigenhändige Unterschrift oder eine unwirksame Zustellung, führen auch hier zur Unwirksamkeit. Eine Klage lohnt sich hier seltener als bei größeren Betrieben, ausgeschlossen ist sie aber nicht.

So läuft das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Leipzig ab

Nach Einreichung der Klage lädt das Arbeitsgericht Leipzig zunächst zu einem Gütetermin, meist innerhalb weniger Wochen. Hier versucht der Richter, mit beiden Seiten eine einvernehmliche Lösung zu finden, häufig läuft das auf eine Abfindung hinaus. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor der Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Bis dahin können, je nach Auslastung des Gerichts, mehrere Monate vergehen.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, bekommen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht von der Gegenseite erstattet. Das regelt § 12a ArbGG, eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsverfahrens gegenüber dem normalen Zivilprozess. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung vorab, und umso wichtiger ist die Frage nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Wie endet eine Kündigungsschutzklage meistens?

Die wenigsten Verfahren enden mit einem Urteil. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten auf eine Abfindung und die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft schon im Gütetermin. Eine gesetzlich garantierte Abfindung gibt es dabei nicht, sie ist Verhandlungssache und richtet sich vor allem danach, wie stichhaltig die Kündigung war. Als grober Richtwert wird in der Praxis häufig ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr diskutiert, verbindlich ist das aber nicht. Möchte niemand von beiden Seiten die Zusammenarbeit fortsetzen, kann das Gericht auf Antrag auch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine gerichtlich festgesetzte Abfindung aussprechen (§ 9, § 10 KSchG).

Besonderer Kündigungsschutz

Für bestimmte Personengruppen gelten zusätzliche Hürden, unabhängig von der Betriebsgröße: Schwerbehinderte Menschen (Zustimmung des Integrationsamts erforderlich), Schwangere und Personen in Elternzeit sowie Mitglieder des Betriebsrats. Wurde eine dieser Vorschriften nicht beachtet, ist die Kündigung in aller Regel schon aus formalen Gründen unwirksam, ganz unabhängig vom eigentlichen Kündigungsgrund.

Was das für Sie bedeutet

Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten, dafür kommt es zu sehr auf Ihren konkreten Fall an: Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Kündigungsgrund und die Frage, ob Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Steffen Ludwig genau diese Punkte in der Ersteinschätzung und sagt Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen, auch wenn das Ergebnis manchmal lautet, dass sich eine Klage nicht lohnt. Wichtig ist vor allem eines: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Frist.

Herwig Schöffler

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig hilft Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht

Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht deutschlandweit. Dank unserer Expertise bearbeiten wir Ihre Anliegen schnell und effizient, damit Sie rasch zu Ihrem Recht kommen. Durch digitale Bearbeitung sparen Sie Zeit und Kosten, viele rechtliche Fragen können unkompliziert online geklärt werden. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Flexible Videositzungen passen sich Ihren Zeitplänen an und bieten Ihnen moderne, ortsunabhängige Rechtsberatung.

Karte mit den Standorten

Was kostet eine Kündigungsschutzklage in Leipzig?

Die Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht Ihrer Klage ist für Sie unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine verbindliche Prüfung oder Vertretung entscheiden, entstehen Kosten, über die wir Sie vorab transparent informieren. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Kündigungsschutzklage, sofern arbeitsrechtlicher Rechtsschutz vereinbart ist. Wir prüfen das für Sie und klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Fall variieren. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Kostenaufstellung. Wir bieten Ihnen eine klare und verständliche Übersicht der zu erwartenden Gebühren, bevor wir mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen. 

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Wie lange habe ich Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen?

Sie müssen die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Leipzig einreichen. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht ist unverbindlich. Eine verbindliche rechtliche Prüfung kostet je nach Aufwand, pro Beratugnsstunde rechnen wir 190 € zzgl. USt. ab. Bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Vertretung richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert, meist dem Bruttogehalt mehrerer Monate.

Lohnt sich eine Klage in meinem Fall?

Das hängt unter anderem davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, meist ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Beschäftigten im Betrieb. In der Ersteinschätzung prüfen wir das für Sie und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen.

Muss ich zur Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen?

Ja, zum Gütetermin und zu einer streitigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Leipzig erscheinen Sie in der Regel persönlich, begleitet von Ihrem Anwalt. Die Beratung im Vorfeld kann vollständig telefonisch oder per Videotelefonie erfolgen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen ja, sofern arbeitsrechtlicher Rechtsschutz vereinbart ist. Wir prüfen das im Rahmen der Erstberatung und klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.

Was ist, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Nach Ablauf der drei Wochen ist eine Klage nur noch in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei nachträglicher Zulassung nach § 5 KSchG. Kontaktieren Sie uns trotzdem, wir prüfen, ob eine Option besteht.

Sie benötigen umgehend anwaltliche Hilfe?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wir benennen die Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kosten.

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