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Aufhebungsvertrag prüfen und Abfindung verhandeln: mit Anwalt statt späteren Nachteilen beim Arbeitslosengeld
- Spezialisiert auf Kündigungsschutz
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
- Digital, bundesweit, kurzfristige Termine verfügbar
- Unverbindliche Ersteinschätzung vor Beauftragung
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Kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag erhalten?
Prüfen Sie ihn, bevor Sie unterschreiben!
Achtung, Bindungswirkung: Anders als bei vielen Verbraucherverträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sobald Sie unterschreiben, ist der Vertrag grundsätzlich bindend. Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei einer unfairen Drucksituation, kann sich der Vertrag über das sogenannte Gebot fairen Verhandelns wieder lösen lassen, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.
Darauf sollten Sie achten:
- Nicht unter Zeitdruck unterschreiben, eine kurze Bedenkzeit können Sie fast immer einfordern
- Vertragsentwurf anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie zustimmen
- Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld vorab klären lassen (Sperrzeit, Ruhen des Anspruchs)
- Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisformulierung sind verhandelbar, auch wenn der Entwurf das nicht vermuten lässt
So funktioniert die Ersteinschätzung
Beschreiben Sie Ihre Situation und die wichtigsten Eckdaten ganz einfach in unserem Online-Formular.
Wir bewerten Ihre Position und sagen Ihnen, welche Abfindungshöhe realistisch verhandelbar ist.
Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Leipzig.
Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung starten
Ganz einfach: Fragen beantworten & Anliegen beschreiben:
Zuständig: Arbeitsgericht Leipzig
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Leipzig zuständig.
📍 Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Steffen Ludwig regelmäßig unsere Mandanten vor diesem Gericht, egal ob bei einer Kündigungsschutzklage, einem Gütetermin oder einer streitigen Verhandlung. Gerade bei Kündigungen zählt jeder Tag. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam (§ 4, § 7 KSchG).
Unsere Kanzlei
Kompetent & Engagiert
RechtsanwaltsKanzlei Schöffler
Kanzlei für Mietrecht & Arbeitsrecht
Wir haben uns auf das Miet- und Arbeitsrecht spezialisiert und bieten in diesem Bereich umfassende Erstberatungen per Telefon oder Videotelefonie sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen an. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Zeugnisprüfung, die Beratung bei arbeitsrechtlichen Kündigungen, die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die Entfristung von Arbeitsverhältnissen und die Klärung von Urlaubsansprüchen.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen deutschlandweit und können Sie somit nicht nur in Leipzig, sondern auch in Städten wie Dresden, München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und vielen weiteren vertreten.
Das Team von der Kanzlei Schöffler ist deutschlandweit anerkannt und aus verschiedenen Presseberichten und Medien bekannt
Hier finden Sie aktuelle Presseartikel bei FOCUS online und dem MDR:
Aufhebungsvertrag:
Was Sie jetzt wissen sollten
Was ist ein Aufhebungsvertrag, und wann ist er sinnvoll?
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Eine Ausnahme bildet das sogenannte Gebot fairen Verhandelns. Hat der Arbeitgeber eine erkennbare Zwangslage ausgenutzt, etwa eine akute Erkrankung, oder mit einer widerrechtlichen Drohung zur Unterschrift gedrängt, kann der Vertrag rückwirkend unwirksam sein. Die Hürden dafür liegen aber hoch, allein der Umstand, dass sofort unterschrieben werden sollte, reicht nach der Rechtsprechung nicht aus. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, einen unterschriebenen Vertrag im Nachhinein rückgängig machen zu können, die bessere Strategie ist immer, vor der Unterschrift zu prüfen.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld
Der wichtigste Punkt vor jeder Unterschrift: Ein Aufhebungsvertrag kann sich negativ auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken, gleich auf zwei Arten.
- Sperrzeit (§ 159 SGB III): Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, wirkt aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit. Das gilt als versicherungswidriges Verhalten und kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Ein wichtiger Grund, etwa eine ansonsten rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung verbunden mit einer Abfindung, die ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nicht deutlich übersteigt, kann die Sperrzeit vermeiden.
- Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III): Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der eigentlich geltenden Kündigungsfrist, verschiebt sich lediglich der Beginn der Zahlung. Hier geht kein Geld verloren, der Bezug beginnt nur später.
Beide Mechanismen sollten Sie vor der Unterschrift durchrechnen lassen, nicht danach. Die Agentur für Arbeit prüft das im Einzelfall, eine pauschale Zusage gibt es nicht.
Abfindung beim Aufhebungsvertrag
Worauf Sie im Vertragstext achten sollten
Ein Aufhebungsvertrag regelt in der Regel mehr als nur das Enddatum. Diese Punkte sollten Sie besonders genau prüfen, bevor Sie unterschreiben:
- Beendigungsdatum: zu früh gewählt, kann es das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs auslösen
- Freistellung: bezahlt oder unbezahlt, unter Anrechnung von Urlaub oder zusätzlich dazu
- Abfindungshöhe und Fälligkeit
- Zeugnisformulierung: idealerweise bereits im Vertrag mit einer konkreten, wohlwollenden Note festgelegt
- Ausgleichsklausel: häufig am Ende des Vertrags, sie kann dazu führen, dass Sie auf weitere Ansprüche verzichten, etwa auf noch offene Überstunden oder Boni
Warum Mandanten sich für uns entscheiden
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Steffen Ludwig prüft und verhandelt regelmäßig Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer
- Erfahrung vor dem Arbeitsgericht Leipzig: falls es doch zum Streit über die Wirksamkeit kommt
- Bekannt aus der Presse: Berichterstattung unter anderem bei FOCUS online und dem MDR
- Digital und ortsunabhängig: Erstberatung per Telefon oder Videotelefonie, deutschlandweit verfügbar
- Transparente Kosten: vor jeder kostenpflichtigen Beratung erhalten Sie eine klare Übersicht der zu erwartenden Gebühren
Herwig Schöffler
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag erhalten? Lassen Sie uns kurz draufschauen, bevor Sie unterschreiben.
Oder rufen Sie uns an: 0341 989 73 010
Mandantenstimmen
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Einzugsgebiet:
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Steffen Ludwig hilft Ihnen deutschlandweit bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht deutschlandweit. Dank unserer Expertise bearbeiten wir Ihre Anliegen schnell und effizient, damit Sie rasch zu Ihrem Recht kommen. Durch digitale Bearbeitung sparen Sie Zeit und Kosten, viele rechtliche Fragen können unkompliziert online geklärt werden. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Flexible Videositzungen passen sich Ihren Zeitplänen an und bieten Ihnen moderne, ortsunabhängige Rechtsberatung.
Was kostet die Prüfung meines Aufhebungsvertrags?
Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht können je nach Fall variieren. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Transparenz und Fairness bei der Kostenaufstellung. Wir bieten Ihnen eine klare und verständliche Übersicht der zu erwartenden Gebühren, bevor wir mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Wie lange Bedenkzeit steht mir zu?
Gefährdet ein Aufhebungsvertrag mein Arbeitslosengeld?
Wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Bekomme ich beim Aufhebungsvertrag automatisch eine Abfindung?
Muss der Betriebsrat dem Aufhebungsvertrag zustimmen?
Sie benötigen umgehend anwaltliche Hilfe?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wir benennen die Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kosten.


