Instandsetzung und Mietminderung wegen Schimmel u.a.

12. Oktober 2024

Gericht: Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Aktenzeichen: 816 C 166/24

Datum des Urteils: 02.10.2024

Die Kläger haben gegen die Beklagte geklagt, um eine Mietminderung aufgrund von Mängeln in ihrer Mietwohnung durchzusetzen und die Beseitigung dieser Mängel zu erwirken. Zudem fordern sie die Zahlung von 1.291,86 € nebst Zinsen.

Entscheidung des Gerichts:
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat im Versäumnisurteil entschieden:
1. Die Miete ist um 50% gemindert bis zur Beseitigung der Mängel.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Schimmelstellen zu beseitigen und instand zu setzen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, einen Riss im Wohnzimmer zu beseitigen und die Wand zu tapezieren.
4. Die Beklagte wird verurteilt, einen weiteren Riss im Wohnzimmer zu beseitigen und die Wand zu tapezieren.
5. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern 1.291,86 € nebst Zinsen zu bezahlen.
6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat im Versäumnisurteil zugunsten der Kläger entschieden und die Beklagte zur Mängelbeseitigung, Mietminderung und Zahlung verurteilt. Die Mängel in der Mietwohnung, insbesondere Schimmelstellen und Risse, müssen von der Beklagten beseitigt werden. Zudem ist die Miete bis zur Mängelbeseitigung um 50% gemindert. Die Beklagte muss außerdem 1.291,86 € nebst Zinsen an die Kläger zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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