Nebentätigkeit eines Redakteurs nicht gegenüber Arbeitgeber angezeigt

15. Juni 2021

BAG, Urteil vom 15.06.2021

Ein Redakteur einer Zeitschrift, für den der Manteltarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften Geltung hatte, wollte eine Nachricht veröffentlichen, die der Chefredakteur jedoch ablehnte. Seine Ankündigung zur anderweitigen Veröffentlichung der Nachricht wurde vom Chefredakteur unter Hinweis auf das Konkurrenzverbot beantwortet. Gleichwohl veröffentlichte er die Nachricht in einer anderen Zeitung. Aus diesem Grund wurde er von seinem Arbeitgeber abgemahnt.

Zu Recht befand das Bundesarbeitsgericht, denn wer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit an Informationen gelangt, hat das berechtigte Interesse seines Arbeitgebers zu berücksichtigen, wonach die Verwertung der Information zu Gunsten von Wettbewerbern verhindert werden kann. Daran vermögen auch Verfassungs- und Konventionsrecht nichts zu ändern.


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