Entscheidendes Gericht: Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen: 34 C 173/25
Datum des Urteils: 04.11.2025
Streitgegenstand / Klageantrag
Die Klage war gerichtet auf
• die Verfüllung eines durch den Beklagten ausgehobenen Erdlochs auf dem Grundstück des Klägers (im Bereich rechtsseitig der Garageneinfahrt des Anwesens),
• die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gartens,
• sowie die Zahlung eines Betrags von 250 € nebst Zinsen.
Wesentliche Gerichtsentscheidung
Das Amtsgericht Betzdorf hat durch Versäumnisurteil entschieden. Der Beklagte wurde verurteilt,
1. das ausgehobene Erdloch auf dem Grundstück des Klägers zu verfüllen und den ursprünglichen Zustand des Gartens wiederherzustellen,
2. einen Betrag von 250 € nebst Zinsen an den Kläger zu zahlen,
3. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.