Einsichtnahme in die Belege Instandsetzung und Mietminderung

8. Februar 2025

Gericht: Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 35 C 207/24
Datum des Urteils: 04.12.2024

Die Kläger, Mieter einer Wohnung in Düsseldorf, klagten gegen die Beklagte, ihre Vermieterin, auf Zahlung, Einsicht in Abrechnungsunterlagen, Mietminderung und Mängelbeseitigung im Badezimmer.

Entscheidung des Gerichts:
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte in einem Versäumnisurteil dazu:
1. 294,70 € nebst Zinsen an die Kläger zu zahlen
2. Den Klägern Einsicht in Originalbelege der Nebenkostenabrechnungen für 2021 und 2022 zu gewähren
3. Festzustellen, dass die Kläger zur 10%igen Mietminderung berechtigt sind bis Mängel im Bad beseitigt sind
4. Im Bad ein dichtes Fenster einzubauen und Schimmel fachgerecht zu beseitigen
5. 878,80 € nebst Zinsen an die Kläger zu zahlen
6. Die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

Das Amtsgericht Düsseldorf gab den Klageanträgen der Mieter in vollem Umfang statt. Die Vermieterin muss Zahlungen leisten, Einsicht in Abrechnungen gewähren, eine Mietminderung akzeptieren bis Mängel im Bad beseitigt sind und diese fachgerecht beheben lassen. Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte Einspruch einlegen kann.

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